Die nachstehende Handlungsempfehlung konzentriert sich auf die Möglichkeiten der Investitionsförderung von Primärerzeugern und sowie Be- und Verarbeitungsbetriebe im Obst- und Gemüsebereich.
Maßgabe dafür ist das bestehende EU-Recht. Das bestehende EU-Recht sieht auch die Förderung von Erzeugerorganisationen explizit im Obst- und Gemüsebereich vor.