Deutsch-Ukrainischer Fachdialog zur nachhaltigen Entwicklung des Obst- und Gemüsesektors von Winnyzja

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PB03DE_EU-Regeln zur Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelsicherheit bei Obst und Gemüse

pdf 296 KB April 6, 2026

Dokumentübersicht

In der Europäischen Union (EU) darf frisches Obst und Gemüse nur vermarktet werden, wenn es den Vermarktungsnormen entspricht. Mit der Einhaltung der Vermarktungsnormen soll sichergestellt werden, dass Obst und Gemüse nur in einwandfreiem Zustand, unverfälscht, von vermarktbarer Qualität und mit dem Ursprungsland gekennzeichnet angeboten wird. Die Vermarktungsnormen erfüllen also eine wichtige Aufgabe im
Verbraucherschutz. Gleichzeitig dienen sie der Markttransparenz und damit dem lauteren Wettbewerb.

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