PB03DE_EU-Regeln zur Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelsicherheit bei Obst und Gemüse

In der Europäischen Union (EU) darf frisches Obst und Gemüse nur vermarktet werden, wenn es den Vermarktungsnormen entspricht. Mit der Einhaltung der Vermarktungsnormen soll sichergestellt werden, dass Obst und Gemüse nur in einwandfreiem Zustand, unverfälscht, von vermarktbarer Qualität und mit dem Ursprungsland gekennzeichnet angeboten wird. Die Vermarktungsnormen erfüllen also eine wichtige Aufgabe im Verbraucherschutz. Gleichzeitig […]