Deutsch-Ukrainischer Fachdialog zur nachhaltigen Entwicklung des Obst- und Gemüsesektors von Winnyzja

In der Europäischen Union (EU) darf frisches Obst und Gemüse nur vermarktet werden, wenn es den Vermarktungsnormen entspricht. Mit der Einhaltung der Vermarktungsnormen soll sichergestellt werden, dass Obst und Gemüse nur in einwandfreiem Zustand, unverfälscht, von vermarktbarer Qualität und mit dem Ursprungsland gekennzeichnet angeboten wird. Die Vermarktungsnormen erfüllen also eine wichtige Aufgabe im
Verbraucherschutz. Gleichzeitig dienen sie der Markttransparenz und damit dem lauteren Wettbewerb.

Dateityp: pdf
File Size: 296 KB
Kategorien: Policy Briefs
Autor: Arne Betzold
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